Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Behördenanfragen und Strafverfolgung
Die I-Single Community unterstützt rechtmäßige Anfragen zuständiger
Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Die nachfolgenden Informationen beschreiben den vorgesehenen Ablauf für
behördliche Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit unserer Plattform.
Kontakt für Strafverfolgungsbehörden
Zuständige Behörden können ihre Anfragen an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
richten. Die Postanschrift des Betreibers ist oben im Impressum angegeben.
Dieser Kontaktweg ist nicht als ständig besetzte Notfallstelle eingerichtet.
Erforderliche Angaben
Um eine Anfrage zuordnen und prüfen zu können, bitten wir um die Angabe
der ersuchenden Behörde, eines Aktenzeichens, einer dienstlichen
Kontaktmöglichkeit, des betroffenen Sachverhalts und der konkret
angeforderten Informationen. Soweit erforderlich, sind die rechtliche
Grundlage und entsprechende Anordnungen oder Nachweise beizufügen.
Prüfung und Datenübermittlung
Wir prüfen eingehende Anfragen auf Plausibilität, Zuständigkeit und
rechtliche Grundlage. Personenbezogene Daten werden nur übermittelt,
soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder auf einer anderen anwendbaren
Rechtsgrundlage zulässig ist. Umfang und Art einer Auskunft richten sich
nach der konkreten Anfrage und den tatsächlich vorhandenen Daten.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Bei der Bearbeitung berücksichtigen wir die geltenden Datenschutzvorschriften,
insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das anwendbare
deutsche Recht. Anfragen und übermittelte Informationen werden im Rahmen
der gesetzlichen Anforderungen vertraulich behandelt.
Dringende Gefahrenlagen
Bei einer konkreten und unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben bitten
wir um einen deutlichen Hinweis auf die Dringlichkeit und um eine
dienstliche Rückrufmöglichkeit. Entsprechende Anfragen werden im Rahmen
unserer tatsächlichen Erreichbarkeit und der gesetzlichen Möglichkeiten
vorrangig geprüft. In akuten Notfällen sind die zuständigen Notruf- und
Polizeidienststellen zu kontaktieren.